Nutzungs­zeiten

Monat         Zeiten

ab 15. Mär            9.00 bis 18.30 Uhr
Apr                        9.00 bis 18.30 Uhr
Mai                        8.00 bis 20.00 Uhr
Jun                        8.00 bis 20.30 Uhr
Jul                         8.00 bis 20.30 Uhr
Aug                       8.00 bis 20.30 Uhr
Sep                        8.00 bis 19.00 Uhr
Okt                        9.00 bis 17.00 Uhr
Nov                       9.00 bis 15.30 Uhr

Nutzungs­bestimmungen

Die Mountainbike-Trailanlage im Hahnenkammgebiet ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Alzenau, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Sie wurde unter Federführung der Hahnenkamm Trail AG des DAV und Mountainbikern in überwiegend ehrenamtlicher Arbeit errichtet.

 
1. Die Nutzung der Trails durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer erfolgt immer und zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.
 
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Trails um Routen handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Schutzausrüstung verlangt. Die blaue Markierung weist auf geringe Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf mittlere Anforderungen an das fahrtechnische Können und die schwarze Markierung auf eine hohe Anforderung an das fahrtechnische Können. Sollten Beauftragte der DAV Sektion Aschaffenburg oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass die Trails durch Mountainbiker genutzt wird, die offensichtlich
überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Trails ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
 
3. Die Trailnutzungszeiten sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern der DAV Sektion Aschaffenburg, Mitarbeitern und/oder Beauftragten der Forstverwaltung der Stadt Alzenau sind unverzüglich Folge zu leisten.
 
4. Bei schwierigen Witterungsverhältnissen und zu bestimmten Zeiten und Vorkommnissen, vor allem im Winterhalbjahr, sind die Trails gesperrt. Sperrungen werden mittels Kette o.ä. sowie durch „rotes Ampelsymbol" auf der Website (www.kammtrails.de) angezeigt und sind zu beachten. Sperrungen aufgrund von Jagdveranstaltungen oder Holzerntearbeiten können jederzeit vorgenommen werden. Ein Befahren außerhalb der Trailnutzungszeiten bedürfen der Genehmigung der Stadt Alzenau in Abstimmung mit Hahnenkamm Trail AG.
 
5. Ein Befahren der Trails ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektoren-Ausstattung zulässig. Für die blau bzw. rot markierte Trailführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Trail-Sektionen nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.
 

6. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Trails und Sichtverhältnissen, sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Schnellere Fahrer nehmen Rücksicht auf langsamere Fahrer und überholen nur, wenn

dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp, sofort zu räumen. An Trail-Kreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen, Forstwirtschaftswegen und von öffentlichen Straßen, sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten und Vorfahrt zu gewähren.
 
7. Aus Sicherheitsgründen sollen die Trails von Fußgängern, Reitern etc. nicht betreten werden, es besteht erhebliche Unfallgefahr! Dies gilt auch für bergauf schiebende oder fahrende Mountainbiker und E-Biker.
 
8. Die Benutzung der Trails erfolgt, unabhängig von der Schwierigkeitsstufe, auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Trails akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von  Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer, hat den Trailverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
 
9. Weder die Stadt Alzenau, die DAV Sektion Aschaffenburg noch die Hahnenkamm Trail AG haften für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Mountainbike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haftet der DAV Sektion Aschaffenburg, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der DAV Sektion Aschaffenburg, oder der Hahnenkamm Trail AG oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
 
10. Die Hahnenkamm Trails stehen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch gewerblichen Nutzern oder Veranstaltern organisierter Veranstaltungen kann die Nutzung (auf Antrag und unter Voraussetzung einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde) zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer oder Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf den Trails spätestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin per Mail an info@kammtrails.de bei der DAV Hahnenkamm Trail AG anzumelden. Die Trail AG stimmt sich mit der Forstverwaltung der Stadt Alzenau über diese Veranstaltungen ab und gibt dem Antragsteller Rückmeldung ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung genehmigt werden kann. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Nutzungsentgelt nach Vereinbarung erhoben. Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt auf Rechnung der Hahnenkamm Trail AG des DAV Sektion Aschaffenburg, die die Einnahmen für den Erhalt der Trails verwendet.
 
11. Jegliche Veränderung am Trailverlauf oder an den Fahrtechnikelementen ist nur unter Anleitung der Hahnenkamm Trail AG im Einvernehmen mit der Stadt Alzenau erlaubt.Bei Feststellung von Schäden am Trail ist die Hahnenkamm Trail AG unter info@ kammtrails.de informieren.
 

12. Im Falle eines Unfalls, ist unverzüglich der Rettungsdienst zu informieren: Notruf: 112

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